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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15 (https://dejure.org/2015,35050)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2015 - 4 S 34.15 (https://dejure.org/2015,35050)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2015 - 4 S 34.15 (https://dejure.org/2015,35050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Umfang der Maßnahmen zur Feststellung der (dauernden) Dienstunfähigkeit; Anordnung einer körperlichen und orientierenden psychischen Untersuchung; Vermittlung des Ergebnisses der Untersuchungsanordnung; Umfang des Untersuchungsauftrags

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 39 Abs 1 S 2 BG BE
    Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren; inhaltliche und formelle Anforderungen; Bestimmung von Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung; psychische Erkrankung; Anordnung einer körperlichen und orientierenden psychischen Untersuchung; gestuftes Vorgehen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15
    Ärztliche Bescheinigungen, die eine Untersuchung ganz oder teilweise hätten entbehrlich machen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 11), hat der Antragsteller der Dienstbehörde nicht vorgelegt, vielmehr die Vorlage aktueller Befundberichte in seinem Schreiben vom 30. Juli 2015 ausdrücklich abgelehnt.

    Nach der auch vom Rechtsbehelf nicht in Zweifel gezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich der Dienstherr lediglich "in den Grundzügen" Klarheit darüber verschaffen, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014, a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15
    Zum anderen entspricht es gerade dem von der Beschwerde herangezogenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sich zunächst auf eine körperliche und (nur) orientierende psychische Untersuchung zu beschränken und die Durchführung einer vertiefenden fachärztlichen Mitbegutachtung, die wegen ihrer Intensität mit deutlich gravierenderen Grundrechtseingriffen verbunden ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 17), vom Ergebnis der Erstuntersuchung abhängig zu machen.
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15
    Einer erneuten Untersuchungsanordnung bedarf es erst dann, wenn der gesetzte Rahmen - hier etwa durch eine mit weitergehenden Eingriffen verbundene fachpsychiatrische Untersuchung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 22; zum Aspekt der Facharztrichtung auch Kenntner, ZBR 2015, 181, 184) - überschritten werden soll.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15
    Über dieses Maß hinausgehende Details der ärztlichen Befunderhebung werden vom Dienstherrn dagegen nicht verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2015 - OVG 4 S 6.15 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 3 CE 15.1042

    Erkrankung, Dienstherr, Beamtenrecht, Kriminaloberkommissar,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15
    Eine weitergehende Festlegung des Untersuchungsablaufs war weder rechtlich geboten (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. September 2015 - 3 CE 15.1042 -, juris Rn. 42) noch überhaupt möglich, da die Einzelheiten der Untersuchung von deren Verlauf und den dabei gewonnene Erkenntnissen abhängig sind.
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768

    Anforderungen an die Untersuchungsanordnung

    Eine letztlich vom Antragsteller geforderte detaillierte Festschreibung der Untersuchung scheidet schon wegen der Ergebnisoffenheit der Begutachtung, die gerade wegen auf andere Weise nicht aufklärbarer Zweifel an der Dienstfähigkeit angeordnet wird, aus (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

    Es entspricht vielmehr gerade dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sich wegen der fehlenden näheren Kenntnis von der Art der Erkrankung zunächst auf eine (lediglich) orientierende Erstuntersuchung zu beschränken und die Durchführung vertiefender fachärztlicher Untersuchungen, die aufgrund ihrer Intensität - insbesondere bei fachpsychiatrischen Untersuchungen - i. d. R. mit gravierenderen Grundrechtseingriffen verbunden ist (BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17), vom Ergebnis der Erstuntersuchung abhängig zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 3 CE 22.508

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 3 CE 17.1753 - n.V. Rn. 29 ff.; B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6 f.; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; HessVGH, B.v. 11.8.2020 - 1 B 1846/20 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 6) entschieden, dass die Untersuchungsaufforderung vom 9. Dezember 2021 nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, soweit diese über die Durchführung einer allgemeinmedizinischen amtsärztlichen Untersuchung hinausgeht.

    "Nach Auffassung des Senats ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Dienstherr wegen der fehlenden näheren Kenntnis von der Art der Erkrankung zunächst auf die Anordnung einer orientierenden Erstuntersuchung beschränkt und die Durchführung vertiefender fachärztlicher Untersuchungen, die aufgrund ihrer Intensität mit gravierenden Grundrechtseingriffen verbunden sein können (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17), vom Ergebnis der Erstuntersuchung abhängig macht (OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 4).

  • VG München, 11.08.2023 - M 5 E 23.3236

    Amtsärztliche Untersuchung, Allgemeine ärztliche Untersuchung, Psychiatrische

    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Amtsarzt je nach Art der Gesundheitsstörung Schwerpunkte setzt und nach Erforderlichkeit bestimmte Untersuchungsmaßnahmen (z.B. Bluttests oder Leistungstests) durchführt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 7).

    Gleichwohl muss sich der Dienstherr nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "in den Grundzügen" Klarheit darüber verschaffen, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - NVwZ 2013, 1619/1621, juris Rn. 23; B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - ZBR 2014, 254 juris Rn.10 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

    Es ist insbesondere nicht erkennbar, ob sich die amtsärztliche Untersuchung auf ein amtsärztliches Anamnesegespräch beschränkt, oder ob die Beamtin grundrechtsintensivere Maßnahmen wie körperliche und technische (z.B. Röntgen, Ultraschall, Blutabnahme) Untersuchungen zu erwarten hat (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

  • VG München, 08.12.2022 - M 5 E 22.5000

    Beamtenrechtliche Untersuchung: Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf

    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Amtsarzt je nach Art der Gesundheitsstörung Schwerpunkte setzt und nach Erforderlichkeit bestimmte Untersuchungsmaßnahmen (z.B. Bluttests oder Leistungstests) durchführt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 7).

    Gleichwohl muss sich der Dienstherr nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "in den Grundzügen" Klarheit darüber verschaffen, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 2 C 68.11 - NVwZ 2013, 1619/1621 Rn. 23; BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15, juris Rn. 6).

    Es ist insbesondere nicht erkennbar, ob sich die amtsärztliche Untersuchung auf ein amtsärztliches Anamnesegespräch beschränkt, oder ob der Beamte grundrechtsintensivere Maßnahmen wie körperliche, technische (z.B. Röntgen, Ultraschall, Blutabnahme) oder sogar psychische Untersuchungen zu erwarten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

  • VG Berlin, 23.11.2017 - 28 L 74.17

    Anordnung der ärztlichen Untersuchung eines Beamten zur Feststellung der

    Es entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sich wegen der fehlenden näheren Kenntnis von der Art der Erkrankung zunächst auf eine orientierende Erstuntersuchung zu beschränken und die Durchführung etwa erforderlicher vertiefender fachärztlicher Untersuchungen, die aufgrund ihrer Intensität - insbesondere etwa bei fachpsychiatrischen Untersuchungen - i.d.R. mit schwerwiegenderen Grundrechtseingriffen verbunden sind (BVerwG, Urt. vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17), vom Ergebnis der Erstuntersuchung abhängig zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 33).

    Es reicht aus, wenn der Dienstherr den Beamten vorab darauf hinweist, welche Untersuchungen durchgeführt werden (sollen), um sich darauf einstellen zu können (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. September 2015 - VG 36 L 330.15 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - OVG 4 S 34.15 - zitiert nach juris, Rdnr. 6 f.).

  • VG Düsseldorf, 09.05.2016 - 2 L 1559/16

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten wegen Zweifeln an der

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris, Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - OVG 4 S 34.15 - juris, Rn. 6.

  • VG Berlin, 07.03.2019 - 5 L 5.19

    Rechtswidrigkeit einer Untersuchungsanordnung des Dienstherrn

    Innerhalb des nur in den Grundzügen festzulegenden Rahmens muss es dem Gutachter überlassen bleiben, die einzelnen Schritte der Untersuchung und deren Schwerpunkt nach ihrer Erforderlichkeit sachkundig zu bestimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - 4 S 34.15 -, juris Rn. 4 ff.).

    Insbesondere ist die Anordnung einer "orientierenden Erstuntersuchung" mit einer körperlichen und einer psychischen Untersuchung rechtlich unbedenklich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - 4 S 34.15 -, juris Rn. 4 ff.; vgl. zum Ganzen auch Bonikowski, ZBR 2019, 1 ff., 17 f.).

  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 3 CE 23.2135

    Anordnung einer allgemein-medizinischen Untersuchung, Überprüfung der

    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Amtsarzt je nach Art der Gesundheitsstörung Schwerpunkte setzt und nach Erforderlichkeit bestimmte Untersuchungsmaßnahmen durchführt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 01.12.2021 - 5 L 259.21
    Eine psychiatrische Exploration, das heißt die Erhebungen eines Psychiaters zur Biographie des Beamten (Kindheit, Ausbildung, besondere Krankheiten), zu dessen seelischer Verfassung, Einstellungen, Denkweisen und gegebenenfalls zum konkreten Verhalten auf dem Dienstposten, stellt nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich einen besonders weitgehenden Eingriff in dessen Recht aus Art. 2 Abs. 2 GG und dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der in seiner Intensität über den Eingriff durch rein medizinische Feststellungen noch hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, juris Rn. 58 ff.; BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68/11 -, juris Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2017, a.a.O. Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - 4 S 34.15 -, juris Rn. 4).

    Insbesondere hätte der Antragsgegner die Anordnung zunächst auf eine orientierende psychische (und gegebenenfalls körperliche) Untersuchung beschränken und die Durchführung einer (vertiefenden) psychiatrischen Exploration vom Ergebnis dieser Untersuchung abhängig machen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017, a.a.O.).

  • VG München, 04.02.2022 - M 5 E 21.6550

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung betreffend gesundheitsbedingte

    Eine letztlich von der Antragstellerin geforderte detaillierte Festschreibung der Untersuchung scheidet schon wegen der Ergebnisoffenheit der Begutachtung, die gerade wegen auf andere Weise nicht aufklärbarer Zweifel an der Dienstfähigkeit angeordnet wird, aus (BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 3 CE 17.1753 - Rn. 28; B.v. 28.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.10.2016 - 3 CE 16.1409

    Zweifel über die Dienstfähigkeit eines Beamten - Untersuchungsanordnung

  • VG München, 09.06.2022 - M 5 E 22.2653

    Unzulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung betreffend

  • VG Düsseldorf, 09.04.2018 - 2 L 764/18
  • VG Düsseldorf, 18.08.2016 - 2 L 2306/16

    Verpflichtung eines Beamten zur Meldung bei einem Amtsarzt nach einer als

  • VG München, 10.06.2022 - M 5 E 22.2715

    Zum Umfang einer amtsärztlichen (allgemeinmedizinschen) Untersuchung

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